Gebühren
Für Eheschließungen während unseren Servicezeiten wird eine reguläre Gebühr von 47,00 Euro fällig. Bei Trauungen im Schlosspark während unserer Servicezeiten erhöht sich diese Gebühr auf 71,00 Euro.
Bei Eheschließungen außerhalb unserer Servicezeiten wird eine Gebühr von 105,00 Euro fällig. Zudem erhebt die Gemeinde Buseck einen Zuschlag für Trauungen am Freitag Nachmittag von 75,00 Euro und für Trauungen an Samstagen von 100,00 Euro. Für Trauungen im Schlosspark wird neben der Kosten für das notwenige Equipment ebenfalls ein Zuschlag von 75,00 Euro erhoben.
Die Gebühren für die Eheschließungen ergeben sich aus der Hessischen Verwaltungskostenverordnung für das Personenstandswesen.
Parktrauung
Neben den oben aufgeführten Gebühren für die Eheschließung fallen bei der Parktrauung zusätzliche Kosten für das notwendige Equipment an. Dieses steht Ihnen nach Traubeginn 1,5 Stunden zur Verfügung.
Da bei schlechten Witterungsbedingungen in die Traukapelle – die Platz für 20 Gäste bietet – ausgewichen werden muss, ist auch bei der Parktrauung eine maximale Gästezahl von 20 Personen vorgesehen.
Die entstehenden Kosten für eine Parktrauung mit behussten Bänken belaufen sich auf 550,00 Euro; bei einer Parktrauung mit behussten Stühlen betragen die Kosten 660,00 Euro. Bei beiden Varianten sind ein Pavillon, ein Tisch mit Tischdecke für die Trauung, fünf behusste Stühle (für Braut, Bräutigam, die Trauzeugen und den Standesbeamten oder die Standesbeamtin) sowie zwei behusste Stehtische inbegriffen.
An Samstagen wird ein Zuschlag von 45,00 Euro für erhöhte Personalkosten durch die von der Gemeinde Buseck beauftragte Eventfirma erhoben.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu drei Tage vor dem vereinbarten Trautermin möglich. Bei späteren Absagen werden entsprechende Stornogebühren fällig.
Wann kann man in Buseck heiraten?
Für den schönsten Tag im Leben gibt es in Buseck mehrere Terminmöglichkeiten. Trauungen sind an den Wochentagen (Montag bis Donnerstag) vormittags und nachmittags bis 15.30 Uhr möglich.
Trauungen an Freitagen finden regulär bis 13.00 Uhr statt. Sollten Sie eine Trauung im Zeitraum von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr wünschen, ist dies gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr möglich. Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen nicht an jedem Freitag Trauungen am Nachmittag stattfinden können und dies einer jeweiligen Absprache mit dem Standesamt bedarf.
Die ausgewählten Termine für Samstagstrauungen finden Sie weiter unten.
Alle Trauungen werden in zusammenhängender Reihenfolge vereinbart und durchgeführt. Gerne versuchen wir, Ihre Terminwünsche zu erfüllen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Einschränkungen in der Terminvergabe im Zuge der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes kommen kann.
Termine für Eheschließungen an Werktagen im Jahr 2025 können bereits jetzt reserviert werden.
Trauungen an Samstagen
Im Jahr 2025 stehen ausschließlich folgende Samstage für Trauungen zur Verfügung. Wir bieten an diesen Tagen Trauungen um 11:00 Uhr, 11:30 Uhr und um 12:00 Uhr an. Außerhalb dieser Zeiten sind keine Termine möglich. Für Reservierungsanfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an uns unter standesamt@buseck.de. Geben Sie dabei die vollständigen Namen beider Eheschließenden, das Wohnortstandesamt und eine Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind.
Die Uhrzeiten werden entsprechend der Reihenfolge vergeben, in der die Reservierungen eingegangen sind.
10.05.
- 11:00 Uhr - vergeben
- 11:30 Uhr - vergeben
- 12:00 Uhr - vergeben
24.05.
- 11:00 Uhr - vergeben
- 11:30 Uhr - vergeben
- 12:00 Uhr - vergeben
07.06.
- 11:00 Uhr - vergeben
- 11:30 Uhr - vergeben
- 12:00 Uhr - vergeben
21.06.
- 11:00 Uhr - vergeben
- 11:30 Uhr - vergeben
- 12:00 Uhr - vergeben
12.07.
- 11:00 Uhr - frei
- 11:30 Uhr - vergeben
- 12:00 Uhr - vergeben
09.08.
- 11:00 Uhr - frei
- 11:30 Uhr - vergeben
- 12:00 Uhr - vergeben
06.09.
- 11:00 Uhr - frei
- 11:30 Uhr - frei
- 12:00 Uhr - vergeben
13.09.
- 11:00 Uhr - vergeben
- 11:30 Uhr - vergeben
- 12:00 Uhr - vergeben