Die Vorbereitung

Bevor Sie im Busecker Schloss den Bund der Ehe schließen können, gilt es, einige Aspekte zu beachten.

Formalitäten

Liebes Brautpaar, vor jeder Eheschließung muss die Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Diese ist 6 Monate gültig. Für eine umfangreiche Beratung stehen wir Ihnen persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Ihre anschließende Anmeldung zur Eheschließung nehmen wir gerne nach vorheriger Terminvereinbarung entgegen. Bei diesem Anmeldetermin werden alle Einzelheiten der Trauung mit Ihnen besprochen.

Sie möchten bei uns heiraten, wohnen aber nicht in Buseck? Kein Problem!

Sie nehmen die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnorts vor. Nach erfolgter Prüfung erhalten wir die entsprechenden Unterlagen und einer Trauung im Standesamt Buseck steht nichts mehr im Wege.

Für die Eheanmeldung benötigt jeder der Eheschließenden einen Geburtsregisterauszug (keine reguläre Geburtsurkunde). Dieser muss beim jeweiligen Geburtsstandesamt angefordert werden. Geschiedene Personen brauchen zudem ein aktuelles Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk.

Bei Eheschließungen mit Auslandsbeteiligung sind zudem weitere Aspekte zu beachten.

Gerne stehen wir für weitere Auskünfte zur Verfügung.